§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Fotografin Heike Laßek (nachfolgend: Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen.
(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf anderen Materialien, ebenso wie Bilder in digitaler Form zur Verfügung gestellt als Download oder auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung und Vervielfältigung.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist der Fotografin angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.
(5) Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann sie verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes, hochauflösendes Bildmaterial im Format JPG. Die Fotografin garantiert die im Auftrag vereinbarte Anzahl von Fotos. Die Auswahl der Fotos trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Dieses wird als Pauschale inklusive aller Nebenkosten berechnet.
(2) Fällige Rechnungen bzw. vereinbarte Zahlungen sind innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos Eigentum der Fotografin.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
(4) Die Zahlung des vereinbarten Honorars erfolgt nach der Herstellung der Fotos, spätestens bei der Übergabe der Fotos bzw. Datenträger an den Auftraggeber.
§ 4 Haftung/ Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die Rechnungssumme.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.
(4) Die Organisation und Annahme von Aufträgen durch die Fotografin erfolgt ebenso wie deren Ausführung mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) sie zu spät oder gar nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
Sollte es kurzfristig zum Ausfall der Fotografin kommen und ist eine Verschiebung des Termins nicht möglich, so darf die Fotografin einen anderen qualifizierten Fotografen einsetzen, um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen.
Sollte der Kunde den vertretenden Fotografen nicht akzeptierten, kann der Kunde ohne entstehende Kosten vom erteilten Auftrag zurücktreten.
(5) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 6 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografien als Gerichtstand vereinbart.
Stand: 24. Mai 2018